Rückstellungen – Einschulungsuntersuchungen
Inzwischen wurde in der Bildungsverwaltung eine Handreichung erarbeitet.
Verfahren der Zurückstellung gem. SchulG § 42 Abs. 3 – vom 07.03.11
Zu den Möglichkeiten eine Rückstellung der Einschulung für sein Kind zu erwirken gibt es häufig Fragen. Einige Antworten und die Grundlagen könnt ihr hier finden.
Seit Ende Juli 2010 gibt es nun auch eine Antwort vom Bildungssenat an das Abgeordnetenhaus ka16-14450 Rückstellung vom Schulbesuch.
ka16-14482 Personalausstattung und Schuleingangsuntersuchungen
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10 Pankow Einschulungsuntersuchung_2010
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ka16-15366 Einschulungsuntersuchung – unzureichende Personalausstattung